Kirchen – Zweiradfahrer stand unter Alkoholeinfluss

Am 03.06.2022, gegen 21:30 Uhr kontrollierte eine Kradstreife der hiesigen Dienststelle einen 38-jährigen Zweiradfahrer im Ortsbereich Kirchen. Der Mann war mit einem E-Scooter ohne erforderlichen Haftpflichtversicherungsschutz unterwegs. Bei der Kontrolle konnte weiterhin eine erhebliche Alkoholisierung des Fahrers festgestellt werden. Eine Durchsuchung der Person und des mitgeführten Rucksackes führte zum Auffinden verschiedener Waffen. Die Fahrt wurde beendet; der Fahrer zur Blutentnahme verbracht. Fahrzeug und Waffen sichergestellt. Die Einleitung von Strafverfahren folgte.

Die Polizei Betzdorf möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass für solche sogenannten Elektrokleinstfahrzeuge bestimmte verkehrsrechtliche Vorschriften Geltung haben. Grundsätze regelt die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung aus dem Jahre 2019. Neben einer Typ-oder Einzelgenehmigungspflicht müssen solche Fahrzeuge einen gültigen Haftpflichtversicherungsschutz besitzen. Die Vorschrift regelt weitere Einzelheiten dieser Fahrzeuggruppe. Es gelten dementsprechend auch die strafrechtlichen Bestimmungen zum Führen eines Fahrzeuges unter dem Einfluss berauschender Mittel, wie alkoholische Getränke oder sonstigen Rauschmittel.

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Polizeiinspektion Betzdorf (Sieg)
PHK Frank Reifenrath

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