Aufenthalt im Steinbruch führt zu Strafverfahren

Am Samstagnachmittag musste die Polizei feststellen, dass sich im ehemaligen Steinbruch in Rockenhausen erneut ca. 15 Personen aufhielten. Die Personen nutzten das heiße Wetter, um sich in dem vor Ort befindlichen See abzukühlen. Der Aufenthalt in dem unter Naturschutz stehenden Gebiet ist allerdings verboten. Diesbezüglich wurde gegen die Personen ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Hausfriedensbruchs eingeleitet. Nebst den möglichen strafrechtlichen Konsequenzen, ist ein Besuch auch hinsichtlich des Verletzungsrisikos nicht zu empfehlen. Das Gebiet ist nur über stark abschüssiges Gelände zu erreichen. Erst im Sommer 2020 ist eine Person beim Versuch den See zu erreichen abgestürzt und hat sich schwer verletzt. Die Polizei appelliert nochmals daran, den Bereich nicht zu betreten. |pirok

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