Trunkenheit im Straßenverkehr; Auffinden einer geringen Menge Amphetamin

Zeit: 22.07.2022, 02:25 Uhr

Ort: Zweibrücken, Ixheimer Straße. SV: Ein 19-jähriger E-Scooter-Fahrer wurde dabei betroffen, wie er mit seinem Gefährt am öffentlichen Straßenverkehr teilnahm, obwohl er augenscheinlich deutlich unter Drogeneinfluss stand. Ihm musste eine Blutprobe entnommen werden. Da er darüber hinaus noch eine Kleinmenge Amphetamin (weniger als 0,5 Gramm) mitführte, wurde neben dem Bußgeldverfahren wegen der Drogenfahrt, in dem ihm eine Geldbuße von 500 Euro droht, noch ein Strafverfahren wegen Besitzes von Betäubungsmitteln eingeleitet. |pizw

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