Verzicht auf Vorfahrt mit fatalen Folgen

Zeit: 04.08.2022, 16:58 Uhr

Ort: Zweibrücken, Oselbachstraße 37. SV: Ein 50-jähriger BMW-Fahrer, der die Oselbachstraße in Richtung 22-er-Straße befuhr, verzichtete an der Einmündung zur Herzog-Wolfgang-Straße auf seine Vorfahrt, die er gegenüber einer 77-jährigen Suzuki-Ignis-Fahrerin hatte, die in der Herzog-Wolfgang-Straße auf den Einmündungsbereich zur Oselbachstraße zusteuerte und nach links auf diese einbiegen wollte. Darauf vertrauend, dass sie wegen des Vorfahrtsverzichts des BMW-Fahrers losfahren könne, bog die 77-Jährige in die Oselbachstraße ein, wo sie mit dem Opel-Zafira eines 39-jährigen Mannes kollidierte, der die Oselbachstraße aus Richtung 22-er-Straße kommend in Fahrtrichtung Innenstadt befuhr und gegenüber der 77-Jährigen ebenfalls vorfahrtsberechtigt war, allerdings nicht auf seine Vorfahrt verzichtet hatte.

Durch den Zusammenprall wurde die Frau in ihrem Fahrzeug eingeklemmt und musste von der Feuerwehr aus dem Wagen befreit werden. Sie zog sich nach ersten Erkenntnissen glücklicherweise nur leichte Verletzungen zu, ebenso wie ihre 74-jährige Beifahrerin.

Der vorfahrtsberechtigte Opel-Fahrer fuhr nach dem Zusammenstoß weiter, ohne sich um das Geschehen zu kümmern, hatte aber an der Unfallstelle sein Kennzeichen verloren und konnte deshalb schnell ermittelt werden. "Schnell" lauteten auch die Aussagen der Unfallbeteiligten, als sie nach dem Fahrverhalten des Opel-Fahrers kurz vor dem Zusammenstoß befragt wurden. Dieser gab bei seinem Antreffen an, durch das Unfallereignis geschockt gewesen und deshalb weitergefahren zu sein. Die Annahme, dass seine deutliche Alkoholisierung - ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 1,1 Promille - der Hauptgrund für sein unerlaubtes Entfernen von der Unfallstelle gewesen sein könnte, erscheint nicht völlig abwegig. Dem Mann wurde eine Blutprobe entnommen und sein Führerschein zur Vorbereitung der gerichtlichen Einziehung sichergestellt. Ihn erwartet ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs infolge übermäßigen Alkoholgenusses und unerlaubten Entfernens von der Unfallstelle. Gegen die 77-jährige Pkw-Fahrerin wurde ein Bußgeldverfahren wegen eines Vorfahrtsverstoßes eingeleitet. Der Sachschaden an den beiden beteiligten Fahrzeugen beträgt rund 6.000 Euro. Der Suzuki war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. | pizw

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