Trunkenheitsfahrt verhindert

Eine Trunkenheitsfahrt verhinderten Polizisten am Sonntagabend. Gegen 22:15 Uhr beobachteten Beamte in der Eisenbahnstraße eine Frau, die gerade versuchte einen E-Scooter zu starten. Da sie in einer Hand eine geöffnete Flasche Bier hielt, wurde sie durch die Polizisten einer Kontrolle unterzogen. Der Alkoholtest zeigte 1,37 Promille. Der 40-Jährigen wurde die Weiterfahrt untersagt. Laut ihrer Aussage, war sie sich nicht bewusst, dass bei einem Elektroroller die gleiche Promillegrenze gilt, wie bei einem Auto. Die Polizei weist erneut ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei E-Scootern nicht um Spiel- und Spaßgeräte handelt, es sind aus verkehrsrechtlicher Sicht Kraftfahrzeuge. In der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) sind die Regeln für die Benutzung der Scooter festgelegt: https://s.rlp.de/33b-9. Weitere Informationen zur Nutzung finden Sie hier: https://s.rlp.de/7Yrj6 |elz

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