Unfallflucht Vierwegekreuzung

Am 20.09.2022 gegen 20:40 Uhr missachtete ein Rollerfahrer die - durch Verkehrszeichen geregelte - Vorfahrt eines 42-jährigen PKW-Fahrer, sodass er mit dem Heckbereich des PKW kollidierte. Zu einem Personenschaden kam es nicht. Der Rollerfahrer versuchte gegenüber seinem Unfallgegner eine polizeiliche Unfallaufnahme zu umgehen. Da dies abgelehnt wurde, entfernte sich der Rollerfahrer unerlaubt fußläufig von der Unfallstelle. Dies geschah vermutlich aus dem Grund, dass die Polizeibeamten bei der Unfallaufnahme feststellen konnten, dass ein ungültiges Versicherungskennzeichen angebracht, sowie an der Bremsanlage des Rollers manipuliert worden war. Der Verkehrsunfall konnte durch mehrere Zeugen beobachtet werden. Insgesamt entstand ca. 3000EUR Sachschaden.

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