Unfallflucht – Geschädigte findet Verursacher

Eine 24-Jährige stellte am Dienstag (27.09.2022) fest, dass ihr in der Bleichstraße in Ludwigshafen abgestelltes Auto beschädigt wurde. An der Heckstoßstange befand sich ein Lackschaden, der durch einen Zusammenstoß mit einem anderen Auto verursacht worden sein musste. Sie suchte in der näheren Umgebung selbst nach einem möglichen Verusacher und fand einen Audi mit einem dazu passenden frischen Lackschaden. Die verständigten Polizeikräfte konnten, dank dieses Hinweises, die 42-jährige Halterin als Verursacherin ermitteln. Sie gab an, nichts von einem Unfall bemerkt zu haben. An beiden Fahrzeugen entstand ein Schaden von ca. 500 EUR.

Die Polizei weist daraufhin, dass unerlaubtes Entfernen vom Unfallort kein Kavaliersdelikt ist! Der flüchtige Fahrer muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren und evtl. mit einem Führerscheinentzug rechnen. Außerdem kann der Flüchtige den Kaskoschutz seiner Kfz-Versicherung verlieren und von seiner Versicherung an der Beteiligung des Fremdschadens beteiligt werden. Die Polizei rät deshalb, jeden Unfall bei der Polizei zu melden.

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