Fahren ohne Fahrerlaubnis

Münster-Sarmsheim, 28.09., 15:45 Uhr. Im Rahmen einer Streifenfahrt fuhren die Beamten in Fahrtrichtung Laubenheim. Hierbei wurden sie auf einen vor ihnen fahrenden Motorrollerfahrer aufmerksam. Bei dem Fahrer handelte es sich um einen Amtsbekannten, der bereits wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und gegen das `Fahren ohne Fahrerlaubnis` in Erscheinung getreten war. Auch bei der diesigen Kontrolle konnte er keinen Führerschein vorlegen. Außerdem zeigte er drogentypische Auffälligkeiten, was ein Drogentest bestätigte. Daraufhin wurde er zur Blutentnahme auf die Dienststelle gebracht. Der Motorroller wurde verkehrssicher abgestellt.

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