Fünf Fälle von versuchtem Telefonbetrug durch Kombination von „Enkeltrick“ mit „falschem Polizeibeamten“

Zeit: 27.09.2022, 15:30 Uhr - 16:00 Uhr

Ort: Zweibrücken, Stadtgebiet. SV: Innerhalb von 30 Minuten riefen am Dienstagnachmittag unbekannte Telefonbetrüger insgesamt fünf Frauen (56, 71, 80, 82, 84 Jahre alt) in Zweibrücken an und versuchten diese um Bargeld zu erleichtern. In allen Fällen gelang es den Anrufern nicht, die potentiellen Opfer vom Wahrheitsgehalt ihrer Schocknachrichten zu überzeugen, so dass die Angerufenen die Gespräche beendeten. Mittlerweile ist immer häufiger feststellbar, dass die unbekannten Täter nicht als Einzeltäter agieren, die sich als "Tochter" oder "Sohn" ausgeben, die angeblich in einen tödlichen Unfall verwickelt gewesen seien, sondern dass relativ schnell der Hörer an eine zweite Person weitergegeben wird, die als "falscher Polizeibeamter" quasi amtlich bestätigt, dass die zuvor mitgeteilte "Schocknachricht" tatsächlich zutreffend sei. Diese Verfahrensweise war in drei Fällen feststellbar. In den beiden anderen Fällen kam es nicht zur Weitergabe des Hörers an die "Amtsperson", da einmal die Angerufene keine Kinder hat und ihr deshalb sofort klar war, dass sich gerade ein Betrüger in der Leitung befindet und im anderen Fall die Angerufene durch die Mitteilung ihres angeblichen Sohnes über dessen Verwicklung in einen tödlichen Unfall so geschockt war, dass ihr der Hörer aus der Hand fiel und das Gespräch dadurch beendet wurde.

Die Polizei rät zu erhöhter Wachsamkeit bei Telefonanrufen, in denen Schocknachrichten mitgeteilt werden. Wenn man diesen Nachrichten Glauben schenkt, folgt immer die Aufforderung, hohe Summen an Bargeld (in zwei der fünf Fälle 57.000 Euro bzw. 181.000 Euro) zu besorgen und es fremden Abholern zu übergeben, damit Strafverfahren gegen vermeintliche Kinder oder Enkelkinder in eine positive Richtung gelenkt werden können. Es handelt sich dabei ausnahmslos um bandenmäßig organisiertes, kriminelles Verhalten. |pizw

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