Bei Vollstreckung eines Haftbefehls direkt neuen Ärger eingehandelt

Am Donnerstagabend klingelte die Polizei bei einer 26-jährigen Frau aus dem Stadtgebiet. Diese wurde zuvor zu einer Strafe verurteilt. Da sie den Betrag bislang aber noch nicht bezahlt hat, erschienen die Beamten nun mit einem Haftbefehl an der Anschrift der Frau.

Die Verhaftung konnte sie zwar durch Zahlung der fälligen Geldstrafe abwenden, die Polizeibeamten wurde sie allerdings so schnell nicht los. An der Wohnungstür fiel der Streife nämlich auf, dass es aus der Wohnung der Frau stark nach Marihuana roch.

Mit dem Einverständnis der Dame wurde die Wohnung betreten. Anschließend führte sie die Beamten zu der Geruchsquelle und händigte die Betäubungsmittel aus. Eine entsprechende Strafanzeige wurde gefertigt. | jt

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