Das Allerheiligen/ Halloween- Wochenende aus Sicht der Polizeiinspektion Idar-Oberstein

Am Wochenende vom 28.10. bis einschließlich 01.11. bearbeitete die Polizeiinspektion Idar-Oberstein insgesamt 120 Vorgänge. Es wurden 25 Strafanzeigen erfasst, 17 Unfälle aufgenommen und 78 sonstige Vorgänge wie beispielsweise Ruhestörungen, hilflose Personen bzw. Vorgänge, bei denen kein strafbares Handeln vorlag oder weitere Maßnahmen zu treffen waren, bearbeitet.

Aus polizeilicher Sicht lief das verlängerte Wochenende größtenteils ruhig ab. Zu erwähnen gelten lediglich zwei Strafanzeigen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, sowie ein Unfall unter Alkoholeinfluss.

Am 31.10., gegen 18:30 Uhr, wurde eine 15-jährige Person im Bereich der Hautstraße kontrolliert, welche während des Fahrvorgangs verdächtig an der Abdeckung seines Rollers herumspielte. Während der anschließenden Verkehrskontrolle gab die Person zu, den Roller so technisch verändert zu haben, sodass er ca. 70 km/h schnell sei. Dies wurde durch den Rollenprüfstand so bestätigt. Noch am selben Tag, gegen 22:50 Uhr, konnte ebenfalls ein Fahrer eines Rollers im Bereich der Bismarckstraße kontrolliert werden, dessen Roller ebenso technisch verändert war und dieser schneller als die baulich bedingte Höchstgeschwindigkeit fuhr. Gegen beide Personen wurden Strafanzeigen wegen Fahren ohne die erforderliche Fahrerlaubnis eingeleitet.

Hier weißt die Polizei nochmals daraufhin, solche technischen Veränderungen an Rollern zu unterlassen. Bei Erhöhung der Höchstgeschwindigkeit erhöht sich gleichzeitig der Bremsweg. Manipulationen bergen erhebliche Gefahren, die Bremsanlagen halten den Anforderungen nicht immer stand und die Fahrer*innen können ihr Fahrverhalten nicht richtig einschätzen. Auch erlischt der Versicherungsschutz. Ebenso wird in solchen Fällen eine Mitteilung an die zuständige Führerscheinstelle gesandt, was gerade bei jungen Fahrer*innen zu Problemen bei der Erlangung des Autoführerscheins führen könnten.

In den frühen Morgenstunden des 01.11. ereignete sich auf dem Parkplatz der Diskothek Granada ein Verkehrsunfall, bei dem der Unfallverursacher aufgrund seiner Alkoholisierung gegen ein haltendes Fahrzeug fuhr. Ein anschließender Atemalkoholtest vor Ort ergab einen Wert von ca. 1,7 Promille. Dem 40-jährigen Fahrzeugführer wurde der Führerschein beschlagnahmt, der Fahrzeugschlüssel sichergestellt, sowie eine Blutprobe entnommen.

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