(Schifferstadt) Kinder verursachen Verkehrsunfall mit E-Scooter

Am Samstagmittag gegen 13:00 Uhr kam es in der Klappengasse an der Einmündung zur Bergstraße zu einem Verkehrsunfall, bei dem zwei Kinder leicht verletzt wurden. Die beiden 12-jährigen Jungen aus Schifferstadt befuhren gemeinsam auf einem E-Scooter die Bergstraße in Richtung Klappengasse. An der Kreuzung missachteten sie die Vorfahrt einer 68-Jährigen, die von rechts kommend mit ihrem PKW die Klappengasse befuhr. Trotz Vollbremsung konnte die Frau einen Zusammenstoß nicht mehr verhindern und erfasste den Roller mit ihrem Fahrzeug. Hierdurch stürzten die beiden Kinder und verletzten sich leicht. An PKW und E-Scooter entstand Sachschaden. Die Eltern der beiden Kinder kamen vor Ort und holten ihre Schützlinge, die unter Schock standen, ab. Glücklicherweise war keine weitere, medizinische Behandlung notwendig. Bei den sog. E-Scootern handelt es sich um, mittels Elektromotor angetriebene, Stehroller mit Haltestange, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20km/h erreichen. Die Fahrzeuge dürfen ab 14 Jahren ohne Fahrerlaubnis im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden, unterliegen jedoch der Versicherungspflicht und müssen mit einem Versicherungskennzeichen versehen sein. Das Fahrzeug darf nur alleine bewegt werden, die Mitnahme weiterer Personen auf dem Trittbrett ist nicht zulässig und wird mit einem Verwarngeld geahndet. Auch wenn das Gesetz keinen Schutzhelm vorschreibt, rät die Polizei aus Gründen der Verkehrssicherheit immer zum Tragen eines geeigneten Schutzhelmes.

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