Trunkenheit im Straßenverkehr

Am 03.12.2022 gegen 10:20 Uhr wurde ein nach Alkohol riechender PKW-Fahrer auf dem Parkplatz eines Getränkemarktes in Neuhofen gemeldet. Vor Ort konnte die Person angetroffen werden. Bei einem Atemalkoholtest wurde festgestellt, dass der PKW-Fahrer alkoholbedingt (über zwei Promille) nicht mehr in der Lage war ein Fahrzeug zu führen. Aufgrund dessen wurde ein Strafverfahren eingeleitet und der Führerschein beschlagnahmt, sodass dieser bis auf Weiteres keine fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeuge mehr führen darf.

Diesbezüglich appelliert die Polizei dringend an die Vernunft der Bürger bei der Teilnahme am Straßenverkehr zuvor den Genuss von Alkohol und anderer berauschender Mittel zu unterlassen.

Rückfragen bitte an:

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