Testkäufe von Feuerwerkskörpern

Am Donnerstag (29.12.2022) wurden zwischen 14 Uhr und 16 Uhr durch Polizeikräfte des Sachgebiets Jugendkriminalität, Mitarbeitende des Bereichs Jugendförderung und des Kommunalen Vollzugsdienstes der Stadt Ludwigshafen erstmalig Testkäufe von Feuerwerkskörpern durchgeführt. Dabei ging es schwerpunktmäßig um die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen beim Verkauf von Silvesterfeuerwerken.

Jugendliche Testkäufer verlangten in vier Kiosken und zwei Supermärkten Feuerwerkskörper der Kategorie F2.

Unter die Kategorie F2 fällt das klassische Silvesterfeuerwerk (wie Kanonenschläge, Batterien, Raketen etc.), das ausschließlich zur Verwendung im freien vorgesehen ist. Es darf ausschließlich an Personen ab 18 Jahren im Zeitraum vom 29.- 31. Dezember verkauft werden. Abgebrannt werden dürfen sie von diesen Personen nur am 31. Dezember und 1. Januar.

In drei Geschäften, welche Silvesterfeuerwerke anboten, wurden Feuerwerkskörper der Kategorie F2 ohne jegliche Alterskontrolle an die Jugendlichen verkauft. Es wurden drei Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet.

Daneben kam es zu zwei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz, da an die Minderjährigen Zigaretten verkauft wurden. Lediglich in einem Kiosk wurden die Vorschriften des Jugendschutzes beachtet.

Weitere Informationen zu Feuerwerk zum Jahreswechsel finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat unter https://s.rlp.de/9QK6p .

Tipps zum sicheren Umgang mit Silvesterfeuerwerk finden Sie in der Pressemeldung des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz unter https://s.rlp.de/0vxnS.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Rheinpfalz
Pressestelle
Thorsten Mischler
Telefon: 0621-963-1500
E-Mail: [email protected]
https://s.rlp.de/86q

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