4 Wohnungseinbrüche im Zeitraum vom 06.01.23 bis 07.01.23/ Polizei kann Täter auf der Flucht festnehmen

Am 06.01.23, gegen ca. 17:25 Uhr, meldete ein Anrufer einen Einbruch in seine Wohnung. Die Täter seien flüchtig. Eine Fahndung blieb zunächst ergebnislos. Am 07.01.22, gegen ca. 18:20 Uhr, kam es zu zwei weiteren Einbrüchen in Wohnungen im Bereich der Medardstraße. Dabei wurden die Einbrecher in einem Fall in der Wohnung von dem Eigentümer überrascht und flüchteten mit dem erbeuteten Diebesgut zunächst in unbekannte Richtung. Der Wohnungsinhaber konnte zumindest die Kleidung der Eibrecher gut beschreiben. Unverzüglich wurden umfangreiche Fahndungsmaßnahmen im Stadtgebiet Trier nach den flüchtigen Tätern eingeleitet. Gegen 20:34 Uhr meldete sich eine Zeugin und gab an, dass sie in der Wohnung ihres Nachbarn in der Maarstraße zwei Einbrecher überrascht habe und diese nun flüchtig seien. Auch diese konnte eine gute Beschreibung der Kleidung abgeben. Unverzüglich wurde die Fahndung nach den flüchtigen Tätern in diesen Bereich verlagert und die Verfolgung aufgenommen. Parallel begann der Kriminaldauerdienst der Kriminaldirektion Trier mit der Tatortaufnahme und der Sicherung von Spuren und Beweismittel. Kurz darauf meldete sich eine weitere Zeugin und gab an, zwei männliche Personen beim Übersteigen einer hohen Mauer gesehen zu haben. Daraufhin wurde der Bereich durch die eingesetzten Kräfte abgesperrt/ umstellt und anschließend mit Hilfe eines Diensthundes und Polizeikräften durchsucht. In einem Hinterhof konnten durch den Diensthund zwei männliche Personen unter zwei Autos liegend aufgespürt werden, die sich dort aufgrund der Umstände verborgen hielten. Durch Kräfte der Polizeiinspektion Trier erfolgte anschließend die Festnahme. Bei den festgenommen Personen konnte mitgeführtes Diebesgut aufgefunden werden. Aufgrund erster kriminaltechnischer Untersuchungen des Kriminaldauerdienstes kommen die beiden festgenommen Personen für alle hier erwähnten Taten als Täter in Betracht. Durch die Staatsanwaltschaft Trier wurde Haftbefehl beantragt. Nach anschließender Vorführung vor dem zuständigen Ermittlungsrichter ordnete dieser Untersuchungshaft an. Bei den Tatverdächtigen konnte neben zuzuordnenden Diebesgut auch Diebsbeute aufgefunden werden, die noch keinem Tatort zuzuordnen sind.

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