Nach Verkehrsunfall geflüchtet; Keine erforderliche Fahrerlaubnis

In den Mittagsstunden des 18.01.2023 kam es an der Kreuzung Branchweilerhofstraße / Hagenstraße in 67433 Neustadt an der Weinstraße zu einem Verkehrsunfall mit anschließender Verkehrsunfallflucht. Nach ersten Ermittlungen fuhr die 22-jähige Fahrerin eines PKWs der Marke VW Passat ungebremst in die Kreuzung Branchweilerhofstraße / Hagenstraße ein und streifte dabei den PKW eines 68-jährigen, ein Fahrzeug der Marke Skoda Fabia, welcher sich gerade im Kreuzungsbereich befand. Die 22-jährige Unfallverursacherin flüchtete sodann mit ihrem Fahrzeug über die Richard-Wagner-Straße von der Unfallörtlichkeit. Ihr Fahrzeug konnte in der Folge im unmittelbaren Nahbereich festgestellt werden. Im Rahmen der weiteren Ermittlungen konnte in Erfahrung gebracht werden, dass die Besitzerin des VW Passat der 22-jährigen Unfallverursacherin in der Annahme, sie habe eine gültige Fahrerlaubnis, den Fahrzeugschlüssel aushändigt hatte. Dem war nicht so. Aus Panik habe die 22-jährige nach dem Zusammenstoß die Unfallörtlichkeit verlassen. Der Gesamtschaden an den beiden unfallbeteiligten Fahrzeugen wird auf 13.000 Euro geschätzt. Gegen die 22-jährige Unfallverursacherin wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Entfernens vom Unfallort und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.

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