Führen eines Kraftfahrzeuges ohne Fahrerlaubnis sowie unter Alkohol- und Betäubungsmitteleinfluss.

Am 19.01.2023 gegen 00:10 Uhr begegnete der eingesetzten Funkstreifenwagenbesatzung in Neuhäusel ein PKW mit defekten Frontscheinwerfern. Der PKW wurde einer Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei stellte sich heraus, dass der 46-jährige Fahrzeugführer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist und unter Alkoholeinfluss stand. Ein Atemalkoholtest ergab einen Promillewert von 1, 12 Promille. Außerdem besteht der Verdacht, dass der Beschuldigte Betäubungsmittel konsumiert hatte. Eine Blutprobe wurde entnommen und ein Strafverfahren wurde eingeleitet.

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