Veränderungen an Kfz

Bingen, 25.01., Fruchtmarkt, 16:50 Uhr. Bei einer Streifenfahrt bemerkten die Beamten einen augenscheinlich technisch veränderten PKW mit folierten Scheiben. Bei der Kontrolle fiel auf, dass die veränderten Fahrzeugteile nicht oder nur teilweise in der Zulassungsbescheinigung verzeichnet waren. Der Mann wurde belehrt und ihm das Erlöschen der Betriebserlaubnis erklärt. Des Weiteren wiesen die Fenster-Folien kein wellenförmiges Prüfzeichen auf. Die Polizisten untersagten dem Beschuldigten die Weiterfahrt und stellten die Kennzeichen sicher.

Im Nachhinein erschien der Mann auf der Wache und reichte das TÜV-Gutachten für seine Veränderungen nach. Nachdem er auf Aufforderung die Folien entfernt hatte, wurden ihm die Kennzeichen wieder ausgehändigt. Für das Nicht-Mitführen der Dokumente gab es eine Verwarnung.

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