Polizeiautobahnstation Ruchheim – Erst Pannenhilfe, dann Verfolgungsfahrt

Am Sonntag, den 29.01.2023, fielen Beamten der Polizeiautobahnstation Ruchheim gegen 11 Uhr zwei Fahrzeuge auf dem Standstreifen der B9 bei Frankenthal auf. Nachdem eine männliche Person den Streifenwagen erblickt hatte, fuhr er mit seinem Fahrzeug auffällig unauffällig weiter. Er sollte hieraufhin einer Verkehrskontrolle unterzogen werden. Der 41-jährige Fahrzeugführer versuchte allerdings sich der Kontrolle durch Flucht zu entziehen. Die anschließende Verfolgungsfahrt erstreckte sich über weitere Teile der B9, in Fahrtrichtung Speyer, sowie das Autobahnkreuz Oggersheim. Hier konnte der Flüchtige auf der A650 gestellt werden. Gründe für seine Flucht dürfte er gleich mehrere gehabt haben. Er hatte zum Tatzeitpunkt eine Atemalkoholkonzentration von etwa 0,5 Promille, war nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, die an seinem Fahrzeug angebrachten Kennzeichen hatte er Ende letzten Jahres entwendet und damit einhergehend war sein Fahrzeug weder versichert, noch zugelassen. Für den Mann, der bis vor Kurzem noch inhaftiert war und der über keinen festen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland verfügt, wurde in Absprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft ein Zustellungsbevollmächtigter benannt. Darüber hinaus wurde eine Blutprobe entnommen sowie Kennzeichen und Fahrzeugschlüssel sichergestellt. Den bereits zuvor polizeilich bekannten Mann erwarten nun mehrere Strafanzeigen wegen verschiedenster Delikte. Doch damit nicht genug. In seinem Fahrzeug führte er noch eine Handtasche seiner Lebensgefährtin mit sich, in welcher eine geringe Menge Amphetamin sowie ein verfälschtes Ausweisdokument aufgefunden und sichergestellt werden konnte. Die Gegenstände konnten der 53-jährigen eindeutig zugeordnet werden. Jener Lebensgefährtin wollte der Mann auch zuvor beim Beheben ihrer Panne helfen. Die Dame konnte, noch während ihr Freund die polizeilichen Maßnahmen über sich ergehen lassen musste, durch Polizeibeamte der Polizeiinspektion Frankenthal einer Kontrolle unterzogen werden. Diese stand zwar nicht unter Alkoholeinfluss, hatte aber Betäubungsmittel konsumiert. Zudem war die Ludwigshafenerin ebenfalls nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und ihr Fahrzeug nicht versichert. Auch ihr wurde eine Blutprobe entnommen und mehrere Strafanzeigen gegen sie gefertigt.

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