Zettel nach Unfall reicht nicht

Am 05.02.2023, gegen 5 Uhr, touchierte ein 37-Jähriger im Albert-Haueisen-Ring beim Vorbeifahren zwei parkende Autos und beschädigte diese. Insgesamt entstand dabei ein Sachschaden von mehr als 10.000 Euro. An den Autos hinterließ der Mann eine Nachricht mit seinen Kontaktdaten. Nachdem sich bis zum Mittag niemand bei ihm gemeldet hatte, kehrte er zum Unfallort zurück, um an den umliegenden Häusern zu klingeln und nach den Eigentümern der Fahrzeuge zu suchen. In der Zwischenzeit hatte jedoch einer der Halter bereits die Polizei über den Unfall informiert. Der 37-Jährige wird nun mit einer Anzeige wegen Fahrerflucht rechnen müssen.

Immer wieder kommt es vor, dass Verkehrsteilnehmende, die einen Unfall verursacht haben, lediglich ihre Kontaktdaten an beschädigten Fahrzeugen hinterlassen. Sie scheinen dabei nicht zu wissen: Dieses Vorgehen stellt eine Fahrerflucht dar und ist damit eine Straftat. Wir appellieren daher: Wenn Sie einen Unfall verursacht haben, rufen Sie immer die Polizei. Wir werden den Sachverhalt aufnehmen und im Bedarfsfall den Halter oder die Halterin des anderen Fahrzeugs informieren.

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Hannah Berens
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