POL-PPRP: Auch für E-Scooter gelten Regeln

POL-PPRP: Auch für E-Scooter gelten Regeln

Ludwigshafen (ots) Am 06.02.2023 stellten Polizeikräfte bei Verkehrskontrollen im Stadtgebiet drei E-Scooter ohne ausreichenden Versicherungsschutz fest. Einer der E-Scooter-Fahrer, ein 52-Jähriger aus Ludwigshafen, gab bei der Kontrolle in der Kaiser-Wilhelm-Straße außerdem zu, Marihuana und Amphetamin konsumiert zu haben.Aus gegebenem Anlass weisen wir noch einmal darauf hin: Auch für E-Scooter ist eine Haftpflichtversicherung zwingend vorgeschrieben. Diese wird durch ein entsprechendes Kennzeichen nachgewiesen. Bei einem Verstoß muss mit einer Strafanzeige gerechnet werden.Außerdem: Auch E-Scooter sind Kraftfahrzeuge im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes, weshalb die gleichen Promillegrenzen wie im Auto oder auf dem Motorrad gelten. Wer unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen mit dem E-Scooter fährt, gefährdet sich und andere und muss mit Strafen rechnen. Diese reichen von Bußgeldern bis hin zu Freiheitsstrafen.Worauf außerdem zu achten ist: https://s.rlp.de/aJqjxRückfragen bitte an:Polizeipräsidium Rheinpfalz
Pressestelle
Hannah Berens
Telefon: 0621-963-1500
E-Mail: [email protected]
https://s.rlp.de/86q

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