Bei einer Verkehrskontrolle gestern (06.02.2023) am frühen Nachmittag, fiel ein 73 Jahre alter Fahrer eines Kleinkraftrades mit Alkoholgeruch auf. Ein Alcotest vor Ort bestätigte den Verdacht der Trunkenheitsfahrt nach § 24 a StVG, so dass auf der Dienststelle ein gerichtsverwertbarer Atemalkoholtest durchgeführt wurde. Dieser ergab einen Wert von 0,64 Promille. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet.
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