Ein Mann – diverse Haftbefehle

Am Mittag des 2. März 2023 kontrollierte eine Streife der Bundespolizei einen 21-jährigen Mann am Bahnhof Bad Kreuznach. Bei der polizeilichen Überprüfung wurde festgestellt, dass gegen den jungen Mann ein Untersuchungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wegen diverser Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz sowie ein Sicherungshaftbefehl des Amtsgerichts Alzey wegen Trunkenheit im Straßenverkehr vorlagen. Der Sicherungshaftbefehl wurde erlassen, da der Mann nicht zur Hauptverhandlung erschienen war. Außerdem führte er ein Schreiben zum Haftantritt der Staatsanwaltschaft Mainz aufgrund einer begangenen Körperverletzung mit sich, da er die geforderte Geldstrafe nicht entrichten konnte. Nach Rücksprache mit dem Amtsgericht Bad Kreuznach wurde der 21-Jährige einem Richter vorgeführt, der entschied, dass der junge Mann in die Justizvollzugsanstalt Rohrbach zu verbringen ist, um dort seine Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen anzutreten.

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