Nach der Verhaftung des 16-jährigen Jugendlichen aus Trier wurde dieser dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Trier vorgeführt.
Der Ermittlungsrichter hat die gegen den festgenommenen Beschuldigten angeordnete Untersuchungshaft aufrecht erhalten.
Der Beschuldigte wird nunmehr in eine Jugendstrafanstalt verbracht.
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