Starkregen und Blitzeis

In den Nachmittags- und Abendstunden vom Freitag, dem 10.03.2023, ereigneten sich aufgrund der starken Windgeschwindigkeiten mehrere Ereignisse, welche polizeiliches Handeln erforderten. So brachen an mehreren unterschiedlichen Stellen Äste von Bäumen ab und stürzten auf die Fahrbahnen, wo sie eine Gefahr für den Straßenverkehr darstellten. Teilweise konnten diese Gefahren mit eigenen Mittel seitens der Polizei behoben werden. Ein größerer Windwurf mit umgestürzten Bäumen ereignete sich auf der B 269, im Bereich von Hüttgeswasen, welcher durch die Feuerwehr beseitigt werden musste. In diesem Zusammenhang kam es dort auch zu einem Verkehrsunfall, als eine PKW-Fahrerin über Äste fuhr und sich hierdurch ihren PKW an der Front beschädigte. Im Stadtgebiet von Birkenfeld wurden mehrere Bauzaunelemente umgeweht, wobei lediglich diese beschädigt wurden. Die Polizei rät, sich bei drohenden Sturmereignissen fern von solchen Absperrungen zu halten und keine Fahrzeuge in deren unmittelbaren Nähe abzustellen.

In den Nachtstunden vom 10.03.2023 auf den 11.03.2023 erforderte ein weiteres Wetterphänomen polizeiliches Handeln. Auf der B 269 von Birkenfeld nach Morbach, zw. der Abfahrt zur L 173, Oberhambach und der L 163, Allenbach, kam es in den Steigungs- und Gefällstücken zu Verkehrsproblemen aufgrund von Blitzeis und damit einhergehender Straßenglätte. Mehrere PKW sowie ein LKW konnten ihre Fahrt nicht fortsetzen und blockierten die Fahrbahn. Aus diesem Grund wurden durch die Polizeiinspektionen Birkenfeld und Morbach das Teilstück für ca. 1,5 Stunden vollständig gesperrt. Nachdem die Straßenmeistereien Birkenfeld und Thalfang gestreut hatten, ließen die Straßenverhältnisse eine Öffnung des gesperrten Streckenabschnitts wieder zu. Die Verkehrsteilnehmer verhielten sie besonnen, so dass es lediglich zu einem Verkehrsunfall kam, als ein PKW Führer aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit in Schleudern geriet und die Schutzplanke rechts und links der Fahrbahn touchierte und dabei seinen PKW sowie die Planke beschädigte. Diesem droht eine Ordnungswidrigkeitenanzeige . Ebenfalls ordnugnswidrig handelte eine weiterer Verkehrsteilnehmer. Dieser wurde festgestellt, dass er ohne die erforderliche Winterbereifung auf seinem PKW auf Glatteis fahren wollte und wunderte sich, dass der PKW nicht führbar war. Diesem wurde die Weitefahrt untersagt und eine Ordnungswidrikeitenanzeige wurde gefertigt.

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