Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle

Am Abend des 18. März 2023 wurde eine Streife der Bundespolizeiinspektion Kaiserslautern, am Hauptbahnhof Kaiserslautern, von einem 37-jährigen Polen angesprochen. Dieser suchte unvermittelt das Gespräch mit den Beamten und gab an schon länger nicht mehr in Kaiserslautern gewesen zu sein, da er erst seit Dezember 2022 aus der Haft in Basel entlassen wurde. Gleichzeitig händigte er die Entlassungspapiere der zuständigen JVA aus. Weiterhin teilte er der Streife mit, auf dem Weg nach Paris zu sein. Im Rahmen der Personenkontrolle wurde festgestellt, dass gegen den Polizeipflichtigen auch ein aktueller Untersuchungshaftbefehl des AG Heilbronn wegen Diebstahls bestand. Zur Durchführung der weiteren polizeilichen Maßnahmen wurde der 37- Jährige zur Dienststelle verbracht. Hier wurde Kontakt mit dem zuständigen Bereitschaftsrichter des LG Heilbronn aufgenommen, der eine Vorführung des Polizeipflichtigen beim LG Heilbronn für den 19. März 2023 um 11:00 Uhr anordnete. Nachdem der Polizeipflichtige die Nacht in der Gewahrsamszelle verbrachte, wurde er am nächsten Morgen dem diensthabenden Richter vorgeführt und im Anschluss in die JVA Heilbronn eingeliefert.

Außerdem wurde in der Nacht von Freitag auf Samstag, gegen Mitternacht, ein 33-jähriger Pole am HBF Mainz einer polizeilichen Kontrolle unterzogen. Dabei wurde festgestellt, dass der Polizeipflichtige seitens der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main zur Festnahme wegen Trunkenheit im Straßenverkehr ausgeschrieben war. Da der junge Mann die geforderte Geldstrafe in Höhe von 1600,00 EUR nicht begleichen konnte, musste dieser die Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen in der JVA Rohrbach antreten.

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