Lastkraftwagen mit mehr als dem doppelt zulässigen Gesamtgewicht aus dem Verkehr gezogen

Am Dienstag, den 21.03.2023 gegen 23:30 Uhr wurde auf der B10 bei Ruppertsweiler ein LKW mit polnischer Zulassung einer Kontrolle unterzogen. Während der Kontrolle ergab sich der Verdacht eines Überladungsverstoßes, weshalb auf dem Gelände eines in Annweiler ansässigen Unternehmens eine Wägung durchgeführt wurde. Hierbei konnte bei einem zulässigen Gesamtgewicht von 3.500 kg, ein tatsächliches Gesamtgewicht von 7.120 kg festgestellt werden, was einer Überladung um ca.103% entspricht. Weiterhin konnte der belarussische Fahrer keinerlei Tätigkeitsnachweise vorlegen, so dass für die Beamten nicht nachvollziehbar war, ob und wann der Fahrer seine gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten eingehalten hat. Als Konsequenz wurde dem Fahrer die Weiterfahrt untersagt. Gegen ihn wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und er musste eine Sicherheitsleistung in Höhe von 500 EUR hinterlegen. Auch auf das Halterunternehmen kommt ein Ordnungswidrigkeitenverfahren mit dem Ziel der Vermögensabschöpfung zu. |pidn

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