Verkehrskontrolle eines E-Scooter-Fahrers

Ein 34-jähriger E-Scooter-Fahrer wurde am 26.03.2023, gegen 19:15 Uhr, einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Nachdem bei ihm drogentypische Ausfallerscheinungen auffielen, wurde ihm ein freiwilliger Drogenschnelltest angeboten. Dieser reagierte positiv auf Amphetamin. Der 34-Jährige wurde zur Dienststelle mitgenommen, um eine Blutprobe zu entnehmen.

Auch E-Scooter sind Kraftfahrzeuge im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes, weshalb die gleichen Regeln in Bezug auf die Fahrtüchtigkeit gelten wie im Auto oder auf dem Motorrad. Wer unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen mit dem E-Scooter fährt, gefährdet sich und andere und muss mit Strafen rechnen. Diese reichen von Bußgeldern bis hin zu Freiheitsstrafen.

Zudem war das Versicherungskennzeichen des 34-Jährigen abgelaufen. Aus gegebenem Anlass weisen wir noch einmal darauf hin: Auch für E-Scooter ist eine Haftpflichtversicherung zwingend vorgeschrieben. Diese wird durch ein entsprechendes Kennzeichen nachgewiesen. Bei einem Verstoß muss mit einer Strafanzeige gerechnet werden.

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