Internetbetrug führt zur Inhaftierung

Am Morgen des 18. April 2023 wurde ein 36-jähriger Mann am Hauptbahnhof Mainz durch eine Streife der Bundespolizei kontrolliert. Bei der Überprüfung der Personalien wurde festgestellt, dass gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl vorlag. Demnach hatte der Mann einen Thermomix über eine Internetplattform angeboten, diesen jedoch nach Erhalt des Kaufbetrages von 807,00 EUR nicht geliefert. Nun rächte sich die Betrugsmasche, denn der 36-Jährige wurde aufgrund des Internetbetrugs durch das Amtsgericht Ingolstadt zu einer Geldstrafe von 200,00 EUR sowie einer Wertersatzeinziehung von insgesamt 807,00 EUR zuzüglich der Verfahrenskosten von 77,50 EUR verurteilt. Da er den Gesamtbetrag in Höhe von 1084,50 EUR nicht entrichten konnte, wurde der Betrüger in die Justizvollzugsanstalt Rohrbach eingeliefert und verbüßt dort nun die Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen.

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