Bedienung des Autoradios führt zu Verkehrsunfall

Am Dienstag, 25.04.2023 gegen 14:20 Uhr ereignete sich auf der B419 im Bereich der Einmündung "Moselstraße" in Wellen ein Verkehrsunfall zwischen drei PKW. Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen hielten zwei aus dem Kreis Trier-Saarburg stammende Fahrzeugführer mit ihren PKW hintereinander auf der B419, da ein Abbiegen nach links für den vorderen Fahrzeugführer aufgrund von Gegenverkehr nicht möglich war. Von hinten näherte sich ein französischer Fahrzeugführer mit seinem Seat Leon und fuhr mit so hoher Geschwindigkeit auf den zweiten PKW auf, dass dieser auf den ersten PKW aufgeschoben wurde. Die Ermittlungen ergaben, dass der Führer des Seat Leon in verbotswidriger Art und Weise sein Autoradio bedient und dadurch die beiden haltenden Fahrzeuge übersehen hatte. Es entstand ein Gesamtschaden im unteren fünfstelligen Bereich, zwei Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit. Die beiden aus dem Kreis Trier-Saarburg stammenden Fahrzeugführer wurden leicht verletzt.

Im Einsatz waren Polizeiinspektion und Straßenmeisterei Saarburg. Für den Zeitraum der Verkehrsunfallaufnahme war die B419 nur einspurig befahrbar, sodass es zu Verkehrsbeeinträchtigungen kam.

Die Polizeiinspektion Saarburg weist darauf hin, dass bei Nutzung von elektronischen Geräten, auch der im Fahrzeug verbauten Geräte, keine längere Blickzuwendung zum Gerät erfolgen darf.

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