ZVD: Behördenübergreifende Kontrolle des gewerblichen Güterverkehrs

BAB 61, Frankenthal Am Donnerstag, den 27.04.2023, fand im Rahmen der behördenübergreifenden Zusammenarbeit eine Kontrolle des gewerblichen Güterverkehrs statt. Über 60 Spezialistinnen und Spezialisten der Polizei Rheinland-Pfalz, des Bundesamts für Logistik und Mobilität, des Sonderabfallmanagements Rheinland-Pfalz sowie der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd fanden sich in der Zeit von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr auf dem Autobahnparkplatz "Auf dem Hahnen" der A61 ein. Durch die Kontrollkräfte wurden Zustände, Ausrüstungen und Beladungen der tonnenschweren Transportfahrzeuge sowie Genehmigungen, Fahrtüchtigkeit und Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer überprüft. In zwölf Teams machten sich die Kontrollkräfte an die zum Teil sehr aufwendigen und zeitintensiven Überprüfungen. Unter den insgesamt 58 kontrollierten Fahrzeugen forderten neben Kontrollen von Sattelschleppern auch solche von Schwertransporten, Abfalltransporten, Gefahrguttransporten und Spezialfahrzeugen den Kontrolleuren Fachwissen aus verschiedensten Rechtsbereichen ab.

Kräfte des Bundesamts für Logistik und Mobilität stellten einen ausländischen Transportdienstleister fest, der seine Transportdienstleistung auf einer Kabotagefahrt durch einen Fahrer erbringen ließ, der keine Arbeitsberechtigung innehatte. Die Spedition verschaffte sich hierdurch einen wirtschaftlichen Vorteil auf Kosten inländischer Unternehmen. Hier wurde ein Verfahren eingeleitet und zur Sicherung des Verfahrens eine Sicherheitsleistung von mehreren tausend Euro einbehalten.

Bei der Kontrolle eines Sattelschleppers fiel Polizeibeamten auf, dass der Fahrzeugführer keine gültige Fahrerlaubnis zum Führen seines Fahrzeugs besaß. Diese war bereits Anfang März abgelaufen. Sowohl er, als auch sein Arbeitgeber müssen nun mit einer Strafanzeige rechnen.

In vier Fällen wurden Transporte mit ungeeigneten Fahrzeugen durchgeführt. In zwei Fällen konnten vorgeschriebene Maße nicht eingehalten werden, in zwei weiteren bestanden bereits vor Fahrtantritt solch erhebliche, technische Mängel, dass die Fahrzeuge nicht hätten zum Zwecke eines gewerblichen Transports eingesetzt werden dürfen. Alle vier Fahrzeuge mussten stehen bleiben, Gegen die Unternehmer werden Einziehungsverfahren eingeleitet.

Insgesamt wurden 46 Fehlverhalten zur Anzeige gebracht. Für zehn Fahrzeuge endete die Fahrt vorerst am Kontrollort.

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