GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG DER STAATSANWALTSCHAFT KOBLENZ UND DES LANDESKRIMINALAMTES RHEINLAND-PFALZ – Schlag gegen die kriminelle Organisation ‚Ndrangheta

Dem Landeskriminalamt (LKA) Rheinland-Pfalz ist heute unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Koblenz (StA) gemeinsam mit anderen Sicherheitsbehörden ein erfolgreicher, europaweiter Schlag gegen die italienische organisierte Kriminalität gelungen.

LKA-Leiter Mario Germano: "Mit dem heutigen Einsatz ist es gelungen, die Struktur einer international agierenden Tätergruppierung zu zerschlagen. Das macht einmal mehr deutlich, dass Polizeiarbeit nicht an Grenzen halt macht. Die jahrelangen guten Beziehungen des LKA zu nationalen und internationalen Partnern sowie die beharrliche und akribische Ermittlungsarbeit haben dem organisierten Verbrechen einen schweren Schlag versetzt."

Die mit zahlreichen Strafverfolgungsbehörden im In- und Ausland eng abgestimmten Ermittlungen haben ein internationales Ausmaß und reichen insgesamt weit über Rheinland-Pfalz hinaus. Vorausgegangen waren rund zwei Jahre lange Ermittlungen einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe, an der auch Europol und Eurojust beteiligt waren. Hintergrund ist ein Verfahren, das sich gegen Verantwortliche und Mitglieder der Vereinigung 'Ndrangheta richtet. Den Beschuldigten insgesamt wird unter anderem Geldwäsche, bandenmäßige Steuerhinterziehung, gewerbsmäßiger Bandenbetrug sowie Rauschgiftschmuggel vorgeworfen.

Im Rahmen der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Koblenz und des Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz haben 500 Einsatzkräfte der rheinland-pfälzischen Polizei eine Vielzahl von Wohnungen und Gewerbeimmobilien in Mayen, Koblenz, im Landkreis Mayen-Koblenz, im Westerwaldkreis, in Bonn, Wuppertal, Dortmund, im Kreis Kelheim (Bayern) und in Baden-Baden durchsucht. Bei der groß angelegten Aktion wurden sie unterstützt von Spezialkräften des Bundes und anderer Länder sowie des Zolls und der Steuerfahndung. Insgesamt werden 57 Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt. Die Maßnahmen dauern noch an.

Der Schwerpunkt der rheinland-pfälzischen Ermittlungen richtet sich eine italienische Großfamilie kalabresischen Ursprungs, deren Mitglieder sich unter anderem im Raum Mayen und Koblenz niedergelassen haben.

Es ist gelungen, alle 10 Beschuldigten, gegen die das vom Amtsgericht Koblenz zuvor auf Antrag der StA Koblenz Haftbefehle erlassen hat, festzunehmen. 6 Beschuldigte wurden in Deutschland festgenommen, 4 Festnahmen erfolgten zeitgleich in Italien. Derzeit laufen die gerichtlichen Vorführungen der in Deutschland Festgenommenen beim Amtsgericht Koblenz, das nunmehr über die Anordnung der Untersuchungshaft zu entscheiden hat. Die 4 in Italien festgenommen Beschuldigten sollen zeitnah nach Deutschland überstellt werden. "Deutschland darf sich nicht zu einem Rückzugsgebiet für mafiose Strukturen entwickeln. Der vorliegende Fall zeigt, dass internationale, organisierte Kriminalität nur durch grenzüberschreitende, enge Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden erfolgreich bekämpft werden kann.", sagt Mario Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Koblenz. Die Beschuldigten sind zwischen 25 und 46 Jahre alt. 9 Beschuldigte haben die italienische Staatsangehörigkeit, eine Beschuldigte ist rumänische Staatsangehörige. 7 Beschuldigte haben ihren Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz (Mayen und Koblenz), zwei Beschuldigte wohnen im Kreis Wuppertal und ein Beschuldigter wohnt im Kreis Bonn. Den aktuell im Verfahren der StA Koblenz festgenommenen 10 Beschuldigten wird in den Haftbefehlen zur Last gelegt, als Bande gewerbsmäßig Betrugsstraftaten begangen zu haben. Die Ermittlungen haben bestätigt, dass die Gruppierung grenzüberschreitend agierte und Teil eines italienischen Familienverbundes sind, den die italienischen Strafverfolgungsbehörden der `Ndrangheta zurechnen. Die Beschuldigten haben in Deutschland, namentlich auch in Rheinland-Pfalz, ein Geflecht aus Schein- und Briefkastenfirmen, eine Logistik bestehend aus Lagerhallen und Transportunternehmen sowie eine personelle Arbeitsstruktur aufgebaut. Diese Strukturen wurden nach dem Ergebnis der Ermittlungen auch genutzt, um Straftaten zu begehen.

Die Ermittlungen, namentlich die Auswertung der sichergestellten Unterlagen und Datenträger, wird aufgrund des erheblichen Umfangs eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Die Maßnahmen sind noch nicht abgeschlossen.

Rechtliche Hinweise:

Ein Haftbefehl wird erlassen, wenn gegen einen Beschuldigten ein dringender Tatverdacht und ein Haftgrund bestehen. Der Haftbefehl dient allein der ordnungsgemäßen Durchführung des staatsanwaltschaftlichen und, sofern es zur Anklageerhebung kommt, des gerichtlichen Verfahrens. Der Erlass oder Vollzug eines Haftbefehls bedeutet mithin nicht, dass gegen den Verhafteten bereits ein Tatnachweis geführt ist. Auch für den inhaftierten Beschuldigten gilt daher weiterhin in vollem Umfang die Unschuldsvermutung. Der gewerbsmäßige Bandenbetrug wird gemäß § 263 Abs. 5 des Strafgesetzbuches mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

Leitender Oberstaatsanwalt

   - Staatsanwaltschaft Koblenz -

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