10 Kilogramm Amphetamin, Waffen und andere Drogen sichergestellt

Schon wieder melden die Rauschgiftfahnder der Kriminalinspektion Pirmasens einen großen Ermittlungserfolg: Nachdem im April 2023 durch die Sicherstellung von 150 Kilogramm Marihuana in einer "Cannabisfabrik" in Schindhard verhindert werden konnte, dass die große Menge Rauschgift in Umlauf gelangen konnten, konnten die Ermittler am 24.05.2023 eine weitere beachtliche Menge Rauschgift, diesmal eine sog. harte Droge, sicherstellen und damit den Weiterverkauf in der Region Pirmasens verhindern. Hintergrund des Ermittlungserfolgs waren monatelange Ermittlungen der Rauschgiftermittler und Beamten der Polizeiinspektion Pirmasens gegen einen Heranwachsenden aus Pirmasens, der im Verdacht stand, mit Rauschgift größere Geschäfte zu betreiben. So konnten im Mai 2023 zwei Wohnungen lokalisiert werden, die vom Tatverdächtigen genutzt wurden. Nach kriminaltaktischer Einschätzung wurden beide Wohnungen, in einem Pirmasenser Vorort und in Pirmasens, am 24.05.2023 schlagartig durchsucht. Der Tatverdächtige wurde hierbei vorläufig festgenommen. Bei ihm wurden 8,5 Kilogramm Amphetamin und 150 Gramm Haschisch vorgefunden und sichergestellt. In seiner Pirmasenser Wohnung wurden weitere 1,5 Kilogramm Amphetamin sichergestellt. Nicht alleine die große Menge von 10 Kilogramm "harten Drogen", sondern auch der Umstand, dass daneben eine scharfe Schusswaffe und andere Waffen vorgefunden wurden, begründen einen Verbrechenstatbestand nach dem Betäubungsmittelgesetz, der eine Straferwartung "nicht unter 5 Jahre" nach sich ziehen könnte. Der vorläufig Festgenommene, der sich von einem Anwalt vertreten lässt, wurde am 25.05.2023 auf Antrag der Staatsanwaltschaft Zweibrücken beim Amtsgericht Zweibrücken vorgeführt, wo gegen ihn ein Untersuchungshaftbefehl erlassen wurde. Der Festgenommene wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Kontaktdaten für Presseanfragen:

Polizeidirektion Pirmasens
Pressestelle

Telefon: 06331-520-0
www.polizei.rlp.de/pd.pirmasens

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.