Verstoß Pflichtversicherungsgesetz

Am Freitagabend, den 26.05.2023, gegen 18:20 Uhr wurde ein 16-Jähriger mit seinem Mofa auf der L524 einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei wurde festgestellt, dass das angebrachte Versicherungskennzeichen am 28.02.2021 abgelaufen war. Gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Weiterhin wurde ihm die Weiterfahrt mit dem nicht versicherten Mofa untersagt.

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