Gemeinsame Kontrollen des gewerblichen Güter- und Personenverkehrs im Polizeipräsidium Mainz

Kontrollen des gewerblichen Güter- bzw. Personenverkehrs sind auch ein Bestandteil der polizeilichen Aufgaben von Polizeieinsatzkräften der Stadt- und Landinspektionen. Aus diesem Grund werden im Polizeipräsidium Mainz regelmäßig sogenannte Hospitationskontrollen durchgeführt. Ziel dieser Kontrollen ist die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Dienststellen / Direktionen und gleichzeitig eine Steigerung der Fachkompetenz bei den einzelnen Einsatzkräften im Bereich der Kontrollen des gewerblichen Güter- und Personenverkehrs. Am heutigen Tag richteten Einsatzkräfte der Polizeiinspektion Mainz 3, des Schwerlastkontrolltrupps der Verkehrsdirektion Mainz und der Polizeiautobahnstation Heidesheim auf der BAB 60 in Fahrtrichtung Mainz, Parkplatz Heidenfahrt Süd, eine entsprechende Kontrollstelle ein. Es wurden Fahrzeuge aus dem fließenden Verkehr selektiert und zur o.a. Kontrollstelle gelotst. Anschließend kontrollierten gemischte Kontrollteams der o.a. Dienststellen die zugeführten Fahrzeuge. Insgesamt wurden sieben Fahrzeuge kontrolliert und davon sechs beanstandet. Beanstandungsquote liegt somit bei 85,7%. Highlight der Kontrollen war u.a. ein LKW beladen mit 3 x Paletten (Pflastersteine), dessen Ladung überhaupt nicht gesichert war. Die Paletten wurden lediglich auf die verschmutzte Ladefläche geladen und lose mitgeführt. Der Fahrer führte keinerlei Sicherungsmittel mit sich. Die Weiterfahrt wurde bis zur Nachsicherung der Ladung untersagt. Gegen den Fahrer und seinen Chef wurden entsprechende Ordnungswidrigkeitsanzeigen aufgenommen. Ein weiteres Highlight war ein rumänischer Kurierfahrer eines bekannten Versandunternehmens, der ohne gültige Fahrerlaubnis und unter Einfluss von Cannabis unterwegs war. Die Fahrt endete vor Ort mit einer Blutprobe. Im Rahmen von Durchsuchungsmaßnahmen konnte bei der Person zudem eine geringe Menge Marihuana sichergestellt werden. Trotz des ausgehändigten rumänischen Führerscheins, wurde dieser im polizeilichen Abfragesystemen überprüft. Es stellte sich heraus, dass die Fahrerlaubnis des Fahrers bereits in der Vergangenheit in Rumänien entzogen wurde. Gegen den Fahrer und seinen Chef wurde jeweils eine Strafanzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, bzw. Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis erfasst. Zusätzlich muss der Fahrer mit einer weiteren Strafanzeige wegen Besitz und Erwerb von Cannabis und einer Ordnungswidrigkeitsanzeige wegen Fahrens unter Einfluss von Betäubungsmitteln rechnen. Der rumänische Führerschein wurde präventiv sichergestellt.

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