Erst zu schnell, dann zu Fuß

Nachdem eine Streifenwagenbesatzung einem Rollerfahrer mehrere hundert Meter in der Innenstadt nachgefahren ist, konnte diese feststellen, dass das Kleinkraftrad mindestens 60km/h schnell fahren würde. Auf Grund des angebrachten Versicherungskennzeichens, waren dies mindestens 15 km/h zu viel. Der Fahrzeugführer wurde einer Verkehrskontrolle unterzogen. Bei dem Kleinkraftrad konnten diverse Veränderungen festgestellt werden, bei denen eine Erhöhung der maximalen Geschwindigkeit erbracht wird. Auf Grund der Veränderungen an dem Fahrzeug ist die Betriebserlaubnis erloschen und Kennzeichen sowie Fahrzeugpapiere wurden sichergestellt. Da der 17-jährige lediglich die Führerscheinklasse AM vorweisen konnte, wird er sich nun noch einem Strafverfahren hinsichtlich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis stellen müssen. Zudem wird er bei der Zulassungsstelle, nach wiederherstellen des Ursprungszustandes seines Fahrzeuges, eine neue Betriebserlaubnis beantragen müssen.

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