Unerlaubt vom Unfallort entfernt

Ein 20-Jähriger verlor am Sonntagnachmittag (04.06.2023, gegen 16:20 Uhr) an der Kreuzung Sternstraße/Carl-Bosch-Straße die Kontrolle über seinen BMW. Hierdurch stieß er gegen Begrenzungspfosten der dortigen Straßenbahnhaltestelle. Die Höhe des dadurch entstandenen Sachschadens wird aktuell ermittelt. Statt seiner Pflicht als Verkehrsunfallbeteiligter nachzukommen, entfernte sich der junge Mann unerlaubt von der Unfallörtlichkeit. Da auch sein Auto durch den Unfall stark beschädigt wurde (Schadenshöhe etwa 10.000 Euro), kam er jedoch am Ruthenkreisel zum Stehen. Dort wurde er von den durch Zeugen informierten Polizeikräften angetroffen.

Die Polizei weist daraufhin, dass unerlaubtes Entfernen von Unfallort kein Kavaliersdelikt ist! Eine Unfallflucht ist eine Straftat und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Außerdem kann der Flüchtige den Kaskoschutz seiner Kfz-Versicherung verlieren und von seiner Versicherung an der Beteiligung des Fremdschadens beteiligt werden. Die Polizei rät deshalb, jeden Unfall bei der Polizei zu melden.

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