Intensivtäter muss ins Gefängnis

Am 4. Juni 2023 wurde ein 48-jähriger Deutscher, gegen 21:00 Uhr durch den Ladendetektiv eines Drogeriemarktes im Hauptbahnhof Mainz dabei beobachtet, wie dieser eine Dose Wodka sowie einen Nagelknipser aus den Regalen entnahm und die Filiale ohne zu bezahlen verließ.

Der Ladendetektiv stellte den Dieb und hielt ihn vor Ort bis zum Eintreffen der Bundespolizei fest. Nach Eröffnung des Tatvorwurfs aufgrund des Diebstahls wurde der Mann zur Eigensicherung sowie zum Auffinden von weiteren Beweismitteln durchsucht. Dabei wurde ein auf eine andere Person lautender Führerschein und eine Nagelschere aufgefunden. Die Nagelschere war in zwei Einzelteilen, so dass diese als Faustmesser hätte verwendet werden können. Das Diebesgut, die Schere sowie der Führerschein wurden durch die Beamten sichergestellt.

Weiterhin wurde im Rahmen der Identitätsfeststellung aufgeklärt, dass gegen den 48-Jährigen eine Aufenthaltsermittlung sowie eine Vermögensabschöpfung vorlag.

Nach Rücksprache mit der Kriminaldirektion Mainz wurde festgestellt, dass die Person hinlänglich bekannt ist aufgrund regelmäßiger Diebstähle und als Intensivtäter eingestuft ist. Seit seiner letzten Haftentlassung im März dieses Jahres ist er bereits sechs Mal erneut wegen Eigentumsdelikten in Erscheinung getreten. Die Schadenshöhe belief sich diesmal nur auf 8,98 EUR, aber aufgrund der bisher festgestellten Delikte sowie der Tatsache, dass der Beschuldigte über keinen festen Wohnsitz verfügt, wurde seitens der Staatsanwältin eine Richtervorführung am 5. Juni 2023, zur Prüfung eines Haftantrages, angeordnet. Bis zu dieser verblieb der Beschuldigte im Gewahrsam der Bundespolizei.

Am 5. Juni 2023 erließ der Haftrichter des AG Mainz schließlich einen Untersuchungshaftbefehl gegen den Beschuldigten, so dass dieser in die JVA Rohrbach verbracht wurde.

Auf den Beschuldigten wartet nun ein Verfahren wegen Diebstahls mit Waffen sowie Fundunterschlagung.

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