Pressemitteilung: Privatfeiern in Mainz weiterhin mit maximal 10 Personen
(rap) Das Land-Rheinland-Pfalz hat in seiner 5. Änderung der 11. Corona-Bekämpfungsverordnung (11.CoBeLVO) festgelegt, dass als landesweite Obergrenze maximal 25 Personen bei privaten Zusammenkünften und Feiern mit zuvor eindeutig festgelegtem Personen…