Bürgermeisterin Martina Hassel stellt Aktionsplan der Stadt Bad Kreuznach zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vor

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) dient der Umsetzung und dem Schutz von Menschenrechten. Die Konvention ist am 26. März 2009 in Deutschland in Kraft getreten. Sie zeigt, was die bestehenden Menschenrechte für Menschen mit Beeinträchtigungen bedeuten und wie sie in den unterschiedlichen Bereichen unserer Gesellschaft umzusetzen sind. Das Recht auf Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen ist ein zentrales Menschenrecht.
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