Verwaltungsgericht: Möbelriese am Dreieck Nahetal ist unzulässig

Am Dreieck Nahetal darf sich kein Möbelriese ansiedeln. Das Verwaltungsgericht Mainz lehnte die Klage der Stadt Bingen ab, die auf dem Rechtsweg die große Variante mit einer Verkaufsfläche von rund 45.000 Quadratmetern und etwa zehn Prozent der Fläche für das  innenstadtrelevante Nebensortiment durchsetzen wollte.
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