Am
Dreieck Nahetal darf sich kein Möbelriese ansiedeln. Das Verwaltungsgericht
Mainz lehnte die Klage der Stadt Bingen ab, die auf dem Rechtsweg die große
Variante mit einer Verkaufsfläche von rund 45.000 Quadratmetern und etwa zehn
Prozent der Fläche für das
innenstadtrelevante Nebensortiment durchsetzen wollte.
Verwaltungsgericht: Möbelriese am Dreieck Nahetal ist unzulässig
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