Schlussrechnung 2016 + Vorausleistung 2017
Der Westerwaldkreis-AbfallwirtschaftsBetrieb (WAB) wird voraussichtlich am Donnerstag, 30.03.2017, mit dem Versand der Abfallgebührenbescheide (Schlussrechnung 2016 + Vorausleistung 2017) beginnen.
Gebührenbescheide bekommen nur die Grundstückseigentümer sowie die Besitzer von Eigentumswohnungen für ihre Objekte. Mieter erhalten aufgrund der rechtlichen Vorgaben keine Gebührenbescheide.