POL-PPWP: Raub auf Spielhalle vorgetäuscht

Kaiserslautern (ots) - Zwei Männer stehen im Verdacht am frühen Dienstagmorgen Spielautomaten in einer Spielhalle in der Mainzer Straße aufgebrochen zu haben. Ihnen wurde zunächst schwerer Raub vorgeworfen, weil sie eine Reinigungskraft überwältigt und Spielautomaten aufgebrochen haben. Wie sich im Laufe der Ermittlungen herausstellte, war die Reinigungskraft mutmaßlich in die Tat involviert.

Über Notruf wurde der Polizei gegen 5 Uhr mitgeteilt, dass in der Spielothek zwei Männer Spielautomaten aufbrechen. Als die erste Polizeistreife vor Ort eintraf, stellten die Beamten fest, dass ein Fenster am Gebäude der Spielhalle augenscheinlich aufgebrochen war. Im Innern machten sich zwei maskierte Männer an Spielautomaten zu schaffen. Sie hielten Brecheisen in der Hand. Die Tatverdächtigen, im Alter von 48 und 58 Jahren, konnten von den Einsatzkräften festgenommen werden. In einem Toilettenraum fanden Polizisten eine Reinigungskraft. Sie war gefesselt. Zunächst war die Polizei davon ausgegangen, dass die 41-jährige Frau von den mutmaßlichen Einbrechern überwältigt und dabei leicht verletzt wurde. Die Frau wurde vom Rettungsdienst versorgt. Bei der Durchsuchung der Tatverdächtigen fanden Polizisten eine größere Menge Münzen und Geldscheine. Außerdem fanden die Beamten zwei täuschend echt aussehende Spielzeugpistolen, sogenannte Anscheinswaffen.

Die beiden Männer wurden vorläufig festgenommen. Gegenüber der Polizei räumten sie die ihnen zunächst vorgeworfene Tat ein und belasteten die 41-Jährige, am Tatplan mitgewirkt zu haben. Die Reinigungskraft gestand gegenüber den Ermittlern des Polizeipräsidiums Westpfalz heute Nachmittag ihre Tatbeteiligung. Der schwere Raub sei demnach nur vorgetäuscht gewesen, das Trio habe die Tat gemeinsam geplant. Sie handelten eigenen Angaben zu Folge aus Geldnot.

Die Tatverdächtigen wurden auf freien Fuß gesetzt. Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern erhebt gegen sie nunmehr den Vorwurf des Diebstahls in einem besonders schweren Fall und des Vortäuschens einer Straftat. Das Ermittlungsverfahren dauert an.

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