POL-PPWP: Ein One-Wheel ist kein Spielzeug!

Kaiserslautern (ots) - Weil ein 22-Jähriger mit einem One-Wheel, auch Mono-Wheel oder City-Wheel genannt, am Donnerstag vergangener Woche in der Salzstraße unterwegs war, muss er nun mit einem Strafverfahren rechnen.

Eines vorweg: Ein One-Wheel ist kein Spielzeug! Nach derzeitiger Rechtlage ist das Gefährt führerscheinpflichtig, das heißt man benötigt eine Fahrerlaubnis. Das elektrisch betriebene Fortbewegungsmittel, auf dem man durch Balanceverlagerung die Richtung steuert, erreicht laut Herstellerangaben eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde. Aufgrund seiner technischen Merkmale ist das Fahrzeug gemäß der deutschen Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) zulassungspflichtig. Eine Zulassung konnte der 22-Jährige für sein City-Wheel jedoch nicht nachweisen.

Außerdem fällt das Fahrzeug unter das Pflichtversicherungsgesetz. Eine entsprechende Haftpflichtversicherung für das One-Wheel des 22-Jährigen bestand aber auch nicht.

Und weil jedes Kraftfahrzeug, beziehungsweise "das Halten von inländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen", dem Kraftfahrsteuergesetz (KraftStG) unterliegt, dürfte für ein Mono-Wheel eine Kfz-Steuer fällig werden. Eine Ausnahme könnte nur in Betracht kommen, wenn das Gefährt in die Kategorie der Elektrofahrzeuge fällt. Diese sind bei Erstzulassung aktuell noch steuerbefreit sind. Eine Zulassung bestand aber nicht.

Der Fall wird der Staatsanwaltschaft zur Prüfung vorgelegt. Die Weiterfahrt wurde dem 22-Jährigen untersagt. Das One-Wheel wurde vorsorglich sichergestellt. Gegen den 22-Jährigen wird nun wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und gegen das Kraftfahrsteuergesetz ermittelt.

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