K 56 – Brückenbauwerk über die Nister zwischen Höhn und Großseifen

Durch die Nutzung eines nicht endgültig fertig gestellten Bauwerks entstehen irreparable Schäden an der Abdichtung. Die widerrechtliche Befahrung der gesperrten Brücke entspricht somit dem Straftatbestand der Sachbeschädigung.

Der Landesbetrieb Mobilität wird ab sofort die widerrechtliche Nutzung der Brücke zur Anzeige bringen bzw. strafrechtlich verfolgen.

Wir behalten uns außerdem vor, die illegalen Nutzer der Brücke in Regress zu nehmen.

Der Landesbetrieb Mobilität Diez bemüht sich die erforderlichen Straßenausbauarbeiten schnellstmöglich voranzubringen.

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