POL-PDKO: Boppard – Ablauf „Waffenamnestie“ zum 01.07.2018

POL-PDKO: Boppard - Ablauf "Waffenamnestie" zum 01.07.2018

Koblenz (ots) - Mit Ablauf der Waffenamnestie zum 01.07.2018 nahmen mehrere Personen die Chance am Wochenende noch wahr, ihre Waffen; wie Luftgewehr, KK-Gewehr und Munition straffrei auf der Dienststelle in Boppard abzugeben. An diese sind sie ungewollt gelangt, wie zum Beispiel durch Erbschaften, Haushaltsauflösungen oder ähnlichem. In Deutschland darf nur Schusswaffen besitzen, wer über eine entsprechende Berechtigung verfügt. Alle anderen machen sich strafbar, auch wenn sie nur zufällig an diese gerieten. Um möglichst viele dieser Waffen aus dem Verkehr zu ziehen, erlässt der Staat von Zeit zu Zeit eine Waffenamnestie. Dann ist es möglich, diese Stücke straffrei bei der Polizei oder der Waffenbehörde abzugeben.

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