POL-PPMZ: (Mainz) – Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mainz sowie des Polizeipräsidiums Mainz zum Körperverletzungsdelikt vom 03.09.2018 und der Festnahme eines beschuldigten 26-Jährigen

POL-PPMZ: (Mainz) - Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mainz sowie des Polizeipräsidiums Mainz zum Körperverletzungsdelikt vom 03.09.2018 und der Festnahme eines beschuldigten 26-Jährigen

Mainz (ots) - Am Montag, 03.09.2018, melden gegen 18:00 Uhr Zeugen der Polizei Mainz im Bereich der Hölderinstraße und An der Goldgrube zwei geschädigte männliche Personen, die von einem flüchtigen Täter zusammen geschlagen worden seien. Einer der Männer sei sogar bewusstlos.

Am Tatort An der Goldgrube erhielt der erste Geschädigte nach Zeugenaussagen einen Faustschlag ins Gesicht. Er erlitt dadurch eine Rötung und eine Schwellung über dem rechten Auge.

An der Tatörtlichkeit Hölderlinstraße, an der ein weiterer Geschädigter auch nach dem Eintreffen der Polizei immer noch nicht ansprechbar war, gaben Zeugen gegenüber der Polizei an, dass sich die männliche Person zunächst mit seiner Begleitung lautstark in einem Hinterhof gestritten habe. Als der Geschädigte dazwischen gehen und schlichten wollte, hätte dieser unvermittelt vom Täter einen Faustschlag ins Gesicht erhalten. Der Geschädigte sei daraufhin zu Boden gestürzt und mit dem Hinterkopf auf den Asphalt aufgeschlagen.

Der Geschädigte aus der Hölderlinstraße wurde durch den Rettungsdienst im bewusstlosen, stabilen, aber schwer verletzten Zustand in ein Klinikum verbracht. Der Geschädigte erlitt durch den Aufprall eine Fraktur des Hinterkopfs, eine Einblutung am Stirnlappen sowie eine leichte Blutung im linken Bereich des Kopfs. Er befindet sich außer Lebensgefahr.

Durch weitere eingesetzte Kräfte der Polizei Mainz konnte nach kurzfristiger Flucht zu Fuß der Täter im Bereich der Adelungstraße gestellt und festgenommen werden. Es handelt sich um einen 26-jährigen Mainzer.

Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Mainz wurde der Mainzer vorläufig festgenommen, im Zentralgewahrsam untergebracht und einer erkennungsdienstlichen Behandlung unterzogen. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurde dem alkoholisierten und möglicherweise unter Betäubungsmitteleinfluss stehenden Beschuldigten eine Blutprobe entnommen. Er wurde anschließend dem Ermittlungsrichter vorgeführt, der antragsgemäß einen Haftbefehl wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung erließ. Der Beschuldigte befindet sich seit dem 04.09.2018 in Untersuchungshaft.

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