A 60 / A 63 Autobahnkreuz Mainz-Süd – Rodungsarbeiten Bereich der Auffahrtrampe von der A 63 zur A 60 Fahrtrichtung Frankfurt

Gerodet werden Baum- und Buschwerk in einem Bereich von 150 Meter Länge und sechs Meter Breite. Die Fläche liegt innerhalb des Autobahnkreuzes nördlich der Auffahrtsrampe von der A 63 auf die A 60 in Fahrtrichtung Frankfurt.  

Die vorgesehenen Rodungsarbeiten sind zur Schaffung eines notwendigen Baufeldes unumgänglich. Der Umfang der Rodungen beschränkt sich auf das unbedingt erforderliche Ausmaß zur Freimachung des Baufeldes. Sie müssen nach den gesetzlichen Naturschutzbestimmungen bis Ende Februar abgeschlossen sein. Die schriftliche Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde auf Ebene der Stadt Mainz vom 19.09.2018 liegt vor.  

Auf dem gerodeten Baufeld wird eine Lagerungs- und Fertigungsstätte eingerichtet. Auf dieser Fläche werden Stahlträger mit Überlängen für die derzeit im Bau befindlichen zwei neuen parallel liegenden Autobahnbrücken im Kreuz Mainz-Süd vor der abschließenden Montage auf der Baustelle vorgefertigt und für den Einbau baulich vorbereitet.  

Aus bautechnischen Gründen und zur Begrenzung unvermeidbarer Einschränkungen auf den Verkehrsablauf der A 60 und der A 63 ist diese Maßnahme unumgänglich. Noch im Frühjahr 2019 wird an die bestehende Auffahrtsrampe ein rund drei Meter breiter Asphaltstreifen angebaut. Die Flächen werden bis 2020 benötigt.  

Die Kosten der Rodungsarbeiten belaufen sich auf rund 10.000 Euro. Die Kosten der Lagerungs- und Fertigungsstätte liegt bei rund 300.000 Euro.  

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