POL-PDLU: Alkoholisierter Mann blockiert die Straße und löst Kettenreaktion mit Widerstand gegen Polizeibeamte aus. Schifferstadt:

POL-PDLU: Alkoholisierter Mann blockiert die Straße und löst Kettenreaktion mit Widerstand gegen Polizeibeamte aus. Schifferstadt:

Schifferstadt (ots) Am 18.05.19, gg. 19.55 Uhr verteilt ein 24-jähriger Mann aus Schifferstadt auf der Mutterstadter Straße laut schreiend mehrere Blätter aus einem Leitzordner. Da er hierbei mitten auf der Straße stand, kam der Verkehr kurzfristig zum Erliegen. Als ihn ein 44-jähriger Fußgänger aus Schifferstadt auf sein Verhalten ansprach, verpasste er dem Mann einen Schlag ins Gesicht. Durch eine zufällig vorbeifahrende Funkstreife konnten weitere Angriffe des Mannes verhindert werden. Da der Störer sich nicht beruhigen ließ und weiter die Straße blockierte, musste er von den Beamten zur Seite geschoben werden. Hierbei versuchte er die Maßnahme durch Schläge zu verhindern. Er wurde schließlich überwältigt und zur Dienststelle verbracht. Ein Alco-Test ergab einen Wert von 0,61 Promille. Durch die Aktion des Betrunkenen bildete sich kurzfristig eine "Schlange" in der Mutterstadter Straße. Nachdem die Straße wieder frei war, wurde der Fahrer eines Lieferwagens von einem Passanten aufgefordert, endlich weiterzufahren. Es entwickelte sich hieraus zwischen den beiden Männern ein Streitgespräch, in dessen Verlauf der Fahrer des Lieferwagens, ein 23-jähriger Mann aus Schifferstadt, ausstieg und seinem 28-jährigen "Kontrahenten" mit der Hand ins Gesicht schlug. Der Vorfall wurde von einem aus dem vorherigen Einsatz noch anwesenden Polizeibeamten beobachtet. Der Angreifer weigerte sich zunächst seine Personalien anzugeben und wollte erneut auf seinen Kontrahenten losgehen. Um dies zu verhindern wurde er von dem Beamten festgehalten. Daraufhin griff der Mann den Polizeibeamten an, indem er versuchte ihm ins Gesicht zu schlagen. Dieser konnten dem Schlag ausweichen. Um weitere Angriffe zu unterbinden, musste Pfefferspray eingesetzt werden. Der hierdurch leichte verletzte Angreifer beruhigte sich schließlich, eine ärztliche Versorgung war nicht erforderlich. Rückfragen bitte an:

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