A 61 – Grundhafte Streckenerneuerung zwischen den Anschlussstellen Boppard und Dieblich

Im Vorlauf werden zurzeit die Baustellenverkehrsführungen eingerichtet.

Die projektierte Dauer der Baumaßnahme beträgt sieben Monate und soll gegen Ende 2019 abgeschlossen werden.

Während der gesamten Bauzeit bis voraussichtlich Ende des Jahres 2019 stehen dann jeder Fahrtrichtung zwei eingeengte Fahrstreifen zur Verfügung.

Die Tank- und Rastanlagen Mosel sind in beiden Fahrtrichtungen immer über verkürzte Verzögerungs- und Beschleunigungsspuren erreichbar.

Die Abfahrt von der A 61 auf die B 327 in Fahrtrichtung Koblenz an der AS Waldesch muss teilweise gesperrt werden.

Die ausgeschilderte Umleitung erfolgt über die AS Boppard. Die Auffahrt von der B 327 auf die A 61 in Fahrtrichtung Köln ist während der gesamten Baumaßnahme voll gesperrt. Die ausgeschilderte Umleitung erfolgt über die Ausfahrt in Fahrtrichtung Ludwigshafen.

Zu Beginn werden drei neue Mittelstreifenüberfahrten für die nachfolgende endgültige Baustellenverkehrsführung hergestellt. Diese ersten Arbeiten sind erforderlich, um den Verkehr in Richtung Köln auf die Gegenfahrbahn über zu leiten.

Neben der Fahrbahn werden die Schutzeinrichtungen im Mittelstreifen und im Seitenbereich erneuert, die Entwässerungsleitungen saniert sowie Instandsetzungsarbeiten an den die Autobahn überführenden Brücken vorgenommen.

An der AS Waldesch werden die Auf- und Abfahrtsrampen zur B 327 in Fahrtrichtung Koblenz erneuert.

Kostenträger der etwa 11,4 Millionen Euro teuren Baumaßnahme ist die Bundesrepublik Deutschland.

Es entfallen dabei rund 10,8 Millionen Euro auf die Bauarbeiten und Straßenausstattungen und rund 0,6 Millionen Euro auf die Baustellenverkehrsführung.

Der Abschnitt der A 61 zwischen den Anschlussstellen Boppard und Dieblich in Fahrtrichtung Köln wurde vor ca. 50 Jahren gebaut und bedarf einer vollständigen grundhaften Erneuerung.

Das Autobahnamt bittet um eine angepasste Fahrweise insbesondere im Baustellenbereich und um Verständnis für die während der Baumaßnahme unvermeidlichen Beeinträchtigungen.

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